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Incoterms® 2020

Was Sie wissen müssen

Wie bereits in der letzten Ausgabe unseres NOSTA-Newsletters erwähnt, erwartete unsere Transport- und Logistikbranche die Veröffentlichung der neuen Incoterms®-Fassung im Herbst 2019. In diesem Monat hat die Internationale Handelskammer nun die Incoterms® 2020 veröffentlicht. Zehn Jahre nach dem Erscheinen der derzeit noch aktuellen Fassung tritt am 1. Januar 2020 die Überarbeitung des bekannten Regelwerks für den internationalen Handel in Kraft. Diese bringt eine Reihe von Änderungen mit sich.

Wir haben für Sie die wichtigsten Änderungen in Kürze zusammengefasst. Im Vergleich zu den Incoterms® 2010 liegen zwei wesentliche Neuerungen vor:

  • Die Klausel DAT (Delivered at Terminal) wurde in DPU (Delivered at Place Unloaded) geändert. Diese Änderung beinhaltet, dass künftig jeder beliebige vereinbarte Ort als Bestimmungsort angegeben werden kann.
  • Für Waren, die unter der FCA (Free Carrier) -Klausel verkauft und für den Seetransport vorgesehen sind, kann zukünftig – nach Einigung von Käufer und Verkäufer – ein Bordkonossement nach der Verladung ausgestellt werden.

Weitere Änderungen:

  • In den Klauseln CIF (Cost Insurance Freight) und CIP (Carriage Insurance Paid) passen die Incoterms® 2020 den Versicherungsschutz an die aktuelle Geschäftspraxis an. Bisher hat der Verkäufer i.d.R. einen Versicherungsschutz zugunsten des Käufers auf einem Mindestniveau abgeschlossen. In den neuen Regeln bleibt diese Mindestdeckungssumme bei CIF bestehen. Bei der CIP-Klausel hingegen ist die Standardversicherungspflicht einer umfassenderen „All-Risk“-Deckung gewichen.
  • Die neuen Incoterms® berücksichtigen, dass immer mehr Handelspartner die Beförderung der Waren mit eigenen Verkehrsmitteln organisieren.  Gemäß der neuen Incoterms® besteht so künftig die Möglichkeit, entweder einen Beförderungsvertrag abzuschließen oder die notwendige Beförderung selbst zu organisieren.
  • Die Incoterms® 2020 beinhalten klare Regeln zur Verteilung der Sicherheitspflichten und der damit verbundenen Kosten. Diese Angaben wurden bei vielen Artikeln ergänzt und stärker in den Vordergrund gerückt.

Die Incoterms® 2020 der ICC sind nicht verpflichtend auf internationale Handelsgeschäfte anzuwenden. Im Sinne der Vertragsfreiheit können die Vertragsparteien auch die Anwendung der Incoterms® 2010 oder sogar ältere Fassungen wirksam beschließen. 

Bei Rückfragen können Sie sich gerne jederzeit an Ihren persönlichen Ansprechpartner in unserem Hause wenden.

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