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Kundeninformation

Mögliche Folgen des Brexit

Sehr geehrte Damen und Herren,

die britische Regierung hat am 29. März 2017 ihren Austritt aus der Europäischen Union in die Wege geleitet. Der Austritt Großbritanniens aus der EU wird damit zum 29. März 2019 wirksam.

Die EU-Regularien sehen nach dem Wirksamwerden des Austritts eine zweijährige Übergangsfrist vor, in der die Zollunion, Arbeitnehmerfreizügigkeit und andere wichtige EU-Regelungen weiter in Kraft sind.  Voraussetzung für diese zweijährige Übergangsfrist sind weitreichende Einigungen darüber, wie die Verhältnisse zwischen Europäischer Union und Großbritannien zukünftig gestaltet werden. Diese Verhandlungen laufen nach wie vor und gestalten sich wegen deutlich unterschiedlicher Positionen beider Seiten sehr schwierig. Kommt es hier zu keiner Einigung, entfällt die angesprochene Übergangsregelung und es besteht das Risiko eines sogenannten harten Brexits. In diesem Falle wären der Personen-, Waren- und Finanzverkehr zwischen Großbritannien und der EU zu behandeln wie der mit einem Drittland, hier wären umfassende Personenkontrollen, Zollabfertigungen und Anmeldeverfahren durchzuführen.

Sollte es tatsächlich zu einem harten Brexit kommen, ist somit ab dem 30.03.2019 mit erheblichen Einschränkungen im Personen- und Warenverkehr zwischen der Europäischen Union und Großbritannien zu rechnen. Da sowohl Infrastruktur als auch rechtliche Grundlagen fehlen, um diesen in dem aktuell vorhandenen Ausmaß abzuwickeln, ist von Störungen der Lieferketten auszugehen. Die Regierungen sowohl der EU-Länder als auch Großbritanniens haben die Unternehmen dazu aufgefordert, Vorbereitungen für einen harten Brexit zu treffen. Diese Vorkehrungen können zum Beispiel der Aufbau von Pufferlagern oder die Schulung von Mitarbeitern, um Zollformalitäten abwickeln zu können, sein.

Die Europäische Union stellt auf der per folgendem Link erreichbaren Website umfangreiche, nach Schwerpunkten gegliederte Informationen zur Verfügung:

ec.europa.eu/info/brexit/brexit-preparedness/preparedness-notices_de

Als Ihr Logistikdienstleister unterstützen wir Sie selbstverständlich auch bei diesem Thema. So können wir sowohl in unseren eigenen Immobilien als auch über unser Netzwerk aus starken Partnern auf dem Festland und in Großbritannien Möglichkeiten schaffen, entsprechende Puffer aufzubauen. Weiterhin haben wir natürlich sowohl in unserer Zollabteilung als auch in unserer Disposition entsprechendes Fachwissen aufgebaut, um auch aufwendige Zollanmeldungen und Zollabfertigungen durchzuführen.

Bei weiteren Fragen oder konkretem Bedarf stehen Ihnen Ihr Kundenbetreuer und unsere Fachabteilungen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
 

Sven Hornig
-Leitung Vertrieb-

Christian Hammacher
-Leitung Business Unit Road-

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